Am 1. September 2015 wurde die voraussichtliche Endfassung der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung veröffentlicht – diese steht nur noch unter dem Vorbehalt eventueller Änderungen aus dem Notifizierungsverfahren gemäß EU-Richtlinie 98/34/EG.

Auf dieser Basis hat der ADM e.V. die Analyse der Unterschiede zum INSIKA-Verfahren entsprechend aktualisiert. An der Gesamtbeurteilung hat sich dabei nichts verändert. Aktualisierte Analyse hier: 

 


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